Spielkonsole, Handy, PC und Internet – für die moderne Technik gibt es kaum mehr Grenzen, wohl aber Gesetze. Die Polizei ist auch im Netz präsent. Handys, PCs, Spielkonsolen oder andere Datenträger können bei Missbrauch eingezogen und vernichtet werden. Hart bestraft werden der Besitz, der Download und die Weiterverbreitung verbotener Darstellungen von Pornografie und Gewalt. Dazu gehören Bilder, Clips oder Spiele, je nachdem auch Comics, Cartoons und gespielte Szenen, in denen

  • Menschen oder Tiere gequält oder getötet werden
  • sexuelle Handlungen mit körperlicher Gewalt verbunden sind
  • nackte Kinder sexuell aufreizend posieren
  • Kinder beim Sex mit Erwachsenen oder Jugendlichen gezeigt werden
  • Sex zwischen Menschen und Tieren dargestellt wird.

Strafbar macht sich,
wer dir solche oder andere sexuelle Darstellungen und Gewaltakte per Mail, WhatsApp, MMS, auf CD, DVD oder auf sonstigen Wegen zustellt. Sprich mit Lehrpersonen, Eltern oder der Polizei darüber. Sie wissen Rat und helfen dir!

Strafbar macht sich,
wer diese Aufnahmen auf seinem Gerät belässt, anderen Kindern oder Jugendlichen zeigt, zustellt oder im Filesharing austauscht.

Strafbar macht sich,
wer Gewaltakte oder andere verbotene Szenen fotografiert, mit dem Handy oder anderen Aufnahme- und Speichergeräten aufnimmt, ins Internet stellt oder vom Internet herunterlädt.

(Quelle: Kantonspolizei des Kantons St. Gallen. 2006)

Wenn du dich selber strafbar gemacht hast oder dir jemand etwas von den oben beschriebenen Handlungen angetan hat, melde dich bei unserer Fachstelle SpiZ. Wir können dir Personen oder Stellen vermitteln, die dir weiterhelfen.